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   VGH Hessen, 29.07.1993 - 8 TG 1656/93   

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VGH Hessen, 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 (https://dejure.org/1993,2421)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 (https://dejure.org/1993,2421)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 8 TG 1656/93 (https://dejure.org/1993,2421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 1 GewO, § 80 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagung - anwachsende Steuerrückstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5
    Gewerberecht: Anforderungen aan den Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 82 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 14 S 3049/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.1993 - 8 TG 1656/93
    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung ist nämlich nicht schon dann gegeben, wenn sich die Verfügung allein als voraussichtlich rechtmäßig erweist; es muß vielmehr noch die begründete Besorgnis hinzukommen, daß der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen u.a. die des Steuerfiskus gehören, dadurch weiterhin erheblich gefährdet, daß er sein Fehlverhalten im Anschluß an die behördliche Gewerbeuntersagung und gegebenenfalls auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewA 1993, 291).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

    Als in diesem Sinne bedeutsam sieht die Rechtsprechung (Hess. VGH, Urteil vom 16.06.1993, GewArch 1993, 415; OVG Hamburg, Urteil vom 19.08.1982, NVwZ 1983, 688) beispielhaft die Verhandlungen mit Geschäftspartnern und mit dem Finanzamt, die Aufbewahrung der Geschäftspapiere und die Entgegennahme der Geschäftspost, die Zeichnungsbefugnis gegenüber der Bank, die Entscheidungen bezüglich des Personals und die Beherrschung des täglichen Geschäftsablaufs (Abrechnung mit den Angestellten, täglicher Kassenabschluss) an.

    Werden diese Geschäftsvorgänge ganz oder zu einem gewerberechtlich bedeutsamen Teil durch nach der gesetzlichen Regelung zuständige, aber im Sinne des § 4 Abs. 1 GastG unzuverlässige Personen ausgeführt, ist in entsprechender Anwendung der für den Fall der Einflussnahme einer unzuverlässigen Person auf die Geschäftsführung eines (Einzel-)Gewerbetreibenden entwickelten Rechtsgrundsätzen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.12.1965, GewArch 1966, 124; Urteil vom 10.01.1996, GewArch 1996, 250; Beschluss vom 14.10.1959, GewArch 1962, 154 = BVerwGE 9, 222; BayVGH, Beschluss vom 07.01.2003, GewArch 2003, 120; Hess.VGH, Beschluss vom 16.06.1993, GewArch 1993, 415; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.1985, GewArch 1986, 58) die GmbH selbst als gewerberechtlich unzuverlässig einzustufen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2011 - 1 M 139/10

    Besonderes öffentliches Interesse an Sofortvollzug des Widerrufs einer

    Es muss vielmehr die begründete Besorgnis hinzukommen, dass der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit dadurch weiterhin erheblich gefährdet, dass er sein Fehlverhalten im Anschluss an den behördlichen Widerruf bzw. die behördliche Gewerbeuntersagung und ggf. auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 21.07.2009 - 2 M 84/09 - Hess. VGH, Beschl. v. 29.07.1993 - 8 TG 1656/93 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.01.2006 - 6 S 1860/05 - juris).
  • VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
    vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Juli 1974 - 1 BvR 75/74 -, BVerfGE 38, 52 (61), Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 (60); VGH Hessen, Beschluss vom 4. Juni 1993 - 8 TH 978/93 -, GewArch 1993, 377; Beschluss vom 29. Juli 1993 - 8 TG 1656/93 -, NVwZ-RR 1994, 82; Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Beschluss vom 17. März 1993 - 14 S 3049/92 -, GewArch 1993, 291 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2000 - 3 S 776/00

    Sofortvollzug des Widerrufs einer Erlaubnis nach dem GüKG wegen fortgesetzter

    Dies wird dazu führen, dass ein überwiegendes Vollzugsinteresse an der Widerrufsverfügung dann besteht, wenn der höchstwahrscheinlich unzuverlässige Gewerbetreibende die berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen die des Steuerfiskus gehören, dadurch erheblich gefährdet, dass sich sein Fehlverhalten durch Nichtzahlung öffentlicher Abgaben gerade auch während des Hauptsacheverfahrens fortsetzt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.3.1993, Gew.Arch 1993, 291; Hess.VGH, Beschluss vom 29.7.1993, NVwZ-RR 1994, 82).
  • VGH Hessen, 17.02.1994 - 8 TH 311/94

    Gewerbeuntersagung im Falle eines Unternehmensberaters

    Ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Gewerbeuntersagungsverfügung ist nämlich nicht schon dann gegeben, wenn sich die Verfügung allein als voraussichtlich rechtmäßig erweist; es muß vielmehr noch die begründete Besorgnis hinzukommen, daß der unzuverlässige Gewerbetreibende einen der vielfältigen berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen u.a. die des Steuerfiskus gehören, dadurch weiterhin erheblich gefährdet, daß er sein Fehlverhalten im Anschluß an die behördliche Gewerbeuntersagung und ggf. auch während des Hauptsacheverfahrens noch fortsetzt (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 17. März 1993, 14 S 3049/92, GewA 1993, 291, sowie Hess. VGH, Beschluß vom 29. Juli 1993, 8 TG 1656/93, GewA 1993, 415 sowie Neue Wirtschaftsbriefe 1993, Lieferung 38).
  • VG Leipzig, 22.11.1999 - 5 K 1866/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Sofortvollzug der Anordnung des Ruhens der

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  • VG München, 17.04.2013 - M 16 K 12.6263

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer einer GmbH;

    Unerheblich ist zudem, ob gegenüber dem Gewerbetreibenden eine vollumfängliche Gewerbeuntersagung oder wie vorliegend lediglich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde (vgl. HessVGH, U. v. 16.6.1993 - 8 UE 533/91, GewArch 1993, 415 f.).
  • VG Hamburg, 21.01.2010 - 4 E 3470/09

    Vollzugsinteresse, Gewerbeuntersagung, Abgaben, sofortige Vollziehung

    Dies beurteilt sich nach der Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag, und insoweit sind - anders als grundsätzlich im Hauptsacheverfahren (siehe: BVerwG, Urt. v. 2.2.1982, BVerwGE 65, 1, 2 f.; Beschl. v. 14.5.1997, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 68; OVG Hamburg, Beschl. v. 11.7.2001, 4 Bf 170/00, juris) - auch nach Erlass des Erst- bzw. des Widerspruchsbescheids eintretende Umstände zu berücksichtigen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.10.2007, 4 Bs 127/07; VGH Mannheim, Beschl. v. 27.1.2006, NVwZ-RR 2006, 395; OVG Schleswig, Beschl. v. 8.10.2003, GewArch 2005, 37, 38; VGH Kassel, Beschl. v. 29.7.1993, GewArch 1993, 415, 416; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.5.1984, Gew Arch, 1984, 380; OVG Koblenz, Beschl. v. 21.6.1983, GewArch 1983, 340, 341; Pielow, GewO, § 35 Rn. 63; Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Mai 2009, § 35 Rn. 111)".
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